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Leistung
Baumfällarbeiten in Brechen und Umgebung
Ein Baum ist krank, zu groß geworden oder gefährdet Haus, Dach und Dachrinne? Lilibau fällt Bäume auf Ihrem Grundstück, nach vorheriger Besichtigung und mit klarer Absprache zu Umfang und Preis.
Wann ein Baum gefällt werden sollte
- Der Baum ist krank, abgestorben oder nicht mehr standsicher.
- Äste oder Stamm gefährden Gebäude, Dach, Dachrinne oder Zufahrt.
- Der Baum nimmt dem Haus Licht, verschattet das Dach (Moos und Algen) oder verstopft mit Laub die Dachrinne.
- Sie brauchen Platz, zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder eine Solaranlage.
Unsere Qualifikation
Der Inhaber hat im April 2024 erfolgreich am Motorsägenführerlehrgang bei HessenForst teilgenommen. Nach der kostenlosen Besichtigung sagen wir Ihnen offen, wie wir bei Ihrem Baum vorgehen würden.
So läuft ein Auftrag ab
- Anfrage: Sie rufen an oder senden uns das Formular, am besten mit einem Foto des Baums.
- Besichtigung: Wir sehen uns Baum und Umgebung vor Ort an, kostenlos und unverbindlich.
- Angebot: Sie erhalten ein klares Angebot. Darin legen wir fest, welche Arbeiten enthalten sind (zum Beispiel Fällen, Zerkleinern und Abtransport).
- Ausführung: Wir fällen den Baum zum vereinbarten Termin.
Was Sie vorab wissen sollten
Ob Sie einen Baum fällen dürfen, hängt von Baumart, Stammumfang, Standort und Ihrer Gemeinde ab. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, nach der das Fällen größerer Bäume genehmigt werden muss. Außerdem gilt zum Schutz brütender Vögel vom 1. März bis 30. September ein Fäll- und Rückschnittverbot für viele Bäume, zum Beispiel an Straßen oder in der freien Landschaft. Für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen gibt es Ausnahmen. Klären Sie das bitte vor dem Auftrag mit Ihrer Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde. Wir sprechen es bei der Besichtigung mit Ihnen durch.
Einsatzgebiet
Wir sind in Brechen ansässig und kommen zu Ihnen im Umkreis von 100 km – zum Beispiel nach Limburg an der Lahn, Weilburg, Wetzlar, Gießen, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Darmstadt, Hanau und Koblenz.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Wir sehen uns den Baum vor Ort an und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Anfrage sendenoder anrufen: 0177 6291910Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Das hängt von Baum, Standort und Gemeinde ab. Viele Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung. Fragen Sie vor dem Fällen bei Ihrer Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde nach. Wir besprechen es mit Ihnen bei der Besichtigung.
Wann können Bäume gefällt werden?
Die übliche Fällzeit liegt im Herbst und Winter. Vom 1. März bis 30. September gilt für viele Bäume ein Fäll- und Rückschnittverbot zum Schutz brütender Vögel. Für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen gibt es Ausnahmen.
Was kostet eine Baumfällung?
Der Preis hängt von Größe, Standort, Zugänglichkeit und den gewünschten Zusatzarbeiten ab. Deshalb besichtigen wir den Baum kostenlos vor Ort und erstellen danach ein klares Angebot.